verpackung ist nicht gleich verpackung

Wer in irgendeiner Weise seine Produkte verpackt, hat höchstwahrscheinlich schon von ihr gehört (und versucht, den Durchblick zu bewahren): Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) – das neue Regelwerk für Verpackungen in der EU, gültig seit 12. August 2026. Damit werden Rollen, Pflichten und Verantwortlichkeiten rund um Verpackungen in der EU neu geordnet. Für Marken heißt das: Packaging wird noch stärker zur gemeinsamen Aufgabe von Produktentwicklung, Einkauf, Recht und Design.

Was fällt unter die PPWR?

Der Verpackungsbegriff ist weit gefasst. Er umfasst grundsätzlich alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden – unabhängig von Material, Herkunft oder davon, ob sie leer oder befüllt sind.

Unterschieden wird unter anderem zwischen:

– Primärproduktionsverpackung
– Verkaufsverpackung
– Umverpackung
– Transportverpackung
– Serviceverpackung

Wer ist verantwortlich?

Die PPWR unterscheidet verschiedene Rollen:

– Erzeuger
– Bevollmächtigter
– Importeur
– Vertreiber
– Hersteller
– Lieferant

Das Wissen um die eigene Rolle ist für die Einhaltung der PPWR maßgeblich. Jedoch machen es teils unklare Formulierungen in manchen Fällen schwierig, eine eindeutige Zuordnung zu treffen. Weiterführende Infos und Unterstützung bietet die WKO: https://www.wko.at/abfall/eu-verpackungsverordnung-ppwr

Was gilt bereits?

Erzeuger dürfen nur Verpackungen in Verkehr bringen, die den jeweils geltenden Anforderungen entsprechen. Dafür sind unter anderem Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und EU-Konformitätserklärung vorgesehen. Zusätzlich müssen Verpackungen Identifikationsmerkmale tragen; auch Name, Anschrift und gegebenenfalls elektronische Kontaktdaten des Erzeugers müssen angegeben werden. Für Importeure, Lieferanten und Vertreiber gelten eigene Prüf-, Dokumentations- und Informationspflichten.

Was bedeutet das für Packaging Design?

Die PPWR ist nicht nur ein Compliance-Thema. Sie greift direkt in den Packaging-Prozess ein: Kennzeichnungen brauchen Platz, technische Informationen müssen früh vorliegen und unterschiedliche Verpackungsebenen sollten als zusammenhängendes System betrachtet werden.

Unser Tipp: Packaging-Portfolios strukturiert erfassen. Welche Verpackungsarten sind im Einsatz? Wer übernimmt welche Rolle? Welche Informationen fehlen noch? Und wo stehen ohnehin Redesigns an?

Wer diese Fragen früh klärt, schafft eine gute Basis für die PPWR-Anforderungen und für Packaging, das Marke, Funktion und regulatorische Vorgaben sinnvoll zusammenbringt.

Hinweis: Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung.

Quelle und weiterführende Infos: WKO, „EU-Verpackungsverordnung (PPWR)“: https://www.wko.at/abfall/eu-verpackungsverordnung-ppwr




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